Werden Sie Tippgeber von RE/MAX Traumimmobilien

Empfehlungen lohnen Sich für Sie!

Erfahren Sie hier wie Sie als Tippgeber von Immobilienverkäufen profitieren!
Jetzt starten und eine Win-Win-Situation schaffen

Sie haben einen Hinweis von Ihren Verwandten, Freunden, Kollegen oder im Bekanntenkreis über die Verkaufsabsicht einer Immobilie erhalten? Mit dieser Information können Sie und Ihre Urlaubskasse füllen. Unterstützen Sie den Verkaufswilligen und empfehlen Sie RE/MAX Traumimmobilien und profitieren Sie nach einem erfolgreichen Verkauf von der Tippprovision.

RE/MAX ist in über 100 Ländern vertreten und vermittelt weltweit die meisten Immobilien. Jeder einzelne(r) Makler/in ist Teil des großen, verlässlichen Profiverbunds. Was uns international zu einer erfolgreichen und vertrauensvollen Marke macht, verschafft Ihnen vor Ort ganz konkrete Vorteile. Zum Beispiel beim Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, mit unserer umfangreichen Datenbank an Objekten und Kunden, auf die jeder Makler zugreifen kann. RE/MAX Traumimmobilien ist Teil dieses Profiverbundes und unterstütz Sie bei Ihrem Vorhaben!

Tippgeberprovision

Sie als Tippgeber unterstützen RE/MAX Traumimmobilien Emmering bei der Empfehlung unserer Dienstleistungen im Immobilienbereich. Mit der Tippgeberprovision beteiligen wir sie an der Kundenakquise für Immobilienverkäufer, wenn wir aufgrund Ihrer Empfehlung eine Immobilie im Auftrag des Eigentümers erfolgreich verkaufen dürfen.

Information

  • Ihr Kontakt zum Immobilieneigentümer kann im familiären, kollegialen, freundschaftlichen Verhältnis stehen oder im Bekanntenkreis erfolgen. Beachten Sie bitte das eine Tippgeberprovision bei Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers nicht erfolgen kann.
  • Die Tippgeberprovision entfällt, wenn Sie Ihre eigene Immobilien über RE/MAX Traumimmobilien Emmering verkaufen möchten. Hier unterstützen wir Sie bereits als Kunde direkt beim Verkaufsprozess ohne zusätzliche Provision.

Wie läuft die Tippübermittlung ab?

  • Sie werden bei uns als Tippgeber in unsere Datenbank aufgenommen

  • Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns bei Ihnen

  • Wir nehmen mit dem Verkäufer Kontakt auf

  • Die Immobilie von Ihrem Tipp wird von uns Angeboten

  • Die Immobilie wird durch uns erfolgreich verkauft

  • Sie erhalten eine Übersicht über die Höhe der Provision

  • Nach Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre

  • Tippgeberprovision von 10% der gesamten Netto-Maklercourtage

Berechnungsbeispiel für die Tippgeberprovision (netto)

Geschäftsbedingungen für Ihre Tippgeberprovision

Volljährig- & Geschäftsfähigkeit

Damit Sie in den Genuss einer Tippgeberprovision über RE/MAX Traumimmobilien kommen können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein, um einen Tippgebervertrag mit uns abschließen zu können. Bei dieser Tippgeberprovision handelt es sich ausschließlich um eine Provision für private Tippgeber.

Wenn Sie in irgendeiner Weise als Unternehmer oder Vertriebspartner agieren, können die Konditionen von den Bedingungen für Privatpersonen abweichen.

Einwilligung Eigentümer

Bei einem Tipp dürfen Sie uns die personenbezogenen Daten des Eigentümers der Immobilie nur übermitteln oder weitergeben, wenn dieser damit einverstanden ist. Zudem dürfen Sie als Tippgeber den Eigentümer der Immobilie zum Zweck der Akquise nicht belästigen oder aggressiv auf Ihne einwirken, noch unerwünschte E-Mails senden oder Anrufe bei diesem tätigen. Eine Täuschung des Eigentümers im Bezug auf die uneigennützige Tippabgabe darf nicht erfolgen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.

Befangenheit

Als Tippgeber sind Sie nicht der Ehe-oder Lebenspartner vom Eigentümer der Immobilie und wohnen auch nicht mit diesem in einem Haushalt (wirtschaftlich zusammenhängend). Sie sind auch nicht geschäftlich mit dem Eigentümer verpflechtet (befangen).

Immobilien Tipp

Um die Tippgeberprovision in Anspruch nehmen zu können, darf die von Ihnen ans uns übermittelte Immobilie des potenziellen Verkäufers noch nicht bei uns gelistet sein (auch nicht aus früheren Geschäften). Zudem darf die Immobilie nicht öffentlich oder auf auf den gängigen Immobilienportalen zum Verkauf angeboten worden sein und auch nicht aktuell von einem anderen Immobilienmakler angeboten werden, sowie in irgendeiner Weise  in die Vermarktung gebracht worden sein.

Die Tippgeberprovision entfällt, wenn Sie Ihre eigene Immobilien über RE/MAX Traumimmobilien Emmering verkaufen möchten. Hier unterstützen wir Sie bereits als Kunde direkt beim Verkaufsprozess ohne zusätzliche Provision.

Auszahlung Tippgeberprovision

Die immobilienbezogenen Tippgeberprovision von 10 % der Makler-Courtage (Netto-Provisionsbetrag) kommt zustande nachdem die von Ihnen vermittelte Immobilie vom Eigentümer über RE/MAX Traumimmobilien Emmering verkauft worden ist.  Der Provisionsanspruch kommt zustande, sobald die Immobilie mit einem notariellen Kaufvertrag beim Notar rechtswirksam über RE/MAX Traumimmobilien Emmering verkauft worden ist. Die Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgt per Banküberweisung spätestens 30 Tage nach dem rechtswirksamen notariellen Vertragsabschlusses und die erfolgte Kaufpreiszahlung durch den Immobilienkäufer.

Steuerpflichtige Einnahme

Bitte beachten Sie, dass die Provision bei privaten Tippgebern lediglich bis zu 256,00 EURO pro Jahr nach der Einkommenssteuer steuerfrei sind. Als Privatperson sind sie verpflichtet Ihre Einnahmen nach § 22 Nr.3 EStG zu versteuern. Sofern Sie zudem häufiger einen Tippgebervertrag abschließen, sollten Sie dies mit Ihrem Steuerberater besprechen, da dann die Tippgeberprovision Umsatzsteuerpflichtig werden kann. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn die Provision inklusive der Mehrwertsteuer ausbezahlen ist.

Sie haben noch Fragen zur Tippgeberprovision?

Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Tel.: 08141/ 529 0998