lukrative Vermietung
Sie könnten die Vermietung von Ihrer ungenutzten Gewerbeimmobilien als gewinnbringende Alternative zum Verkauf in Betracht ziehen. In einer guten Lage und mit einem zahlungskräftigen Mieter, der lange bleiben möchte, kann es lukrativ sein, eine Gewerbeimmobilie zu vermieten. Andrerseits gibt es ebenso attraktive Neubauflächen oder Objekte mit weniger günstiger Verkehrsanbindung, die lange Zeit leer stehen und laufend Kosten verursachen. Nicht nur die Suche nach einem passenden Mieter ist bei der Gewerbevermietung häufig komplizierter als bei einer privaten Wohnungsvermietung. Die Vereinbarung zur Miete, Laufzeit und Wertsicherung unterliegen besonderen rechtlichen Aspekten. Wir von RE/MAX Traumimmobilien unterstützen Sie gerne bei der Vermietung Ihrer Gewerbeimmoilie.
Mieterwechsel bei Gewerbe
Ein Mieterwechsel bei Ihrer Gewerbeimmobilie führt meistens zu erheblichen Investitionen in Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen. Als Vermieter sollten Sie daher ein starkes Interesse haben, möglichst ein langes Mietverhältnis mit dem neuen Mieter abzuschließen. Die Expertise der Gewerbemakler von RE/MAX Traumimmobilien unterstützt Sie gerne bei der lukrativen Vermietung, sowie bei den Verhandlungen von möglichen Umbaumaßnahmen durch individuelle Ansprüche der Mieter. Das erweiterte neue Maklergesetz zur Provisionsregelung gilt bei Gewerbeimmobilien nicht. Sie können Ihrem zukünftigen Mieter die Maklerprovision in Rechnung stellen.
Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen
Sie dürfen Als Eigentümer die Höhe der Miete für Ihre Gewerbeimmobilie frei wählen. Der klassische Mieterschutz des Wohnimmobilienmietrechts greift nicht. Sie sollten sich dennoch an den Gepflogenheiten des direkten Wettbewerbs orientieren, ansonsten finden Sie zeitnah keinen Mieter. Allerdings müssen Sie zukünftige Mieterhöhungen oder Wertsicherungen vorab explizit im Mietvertrag festlegen. Zum Beispiel durch Vereinbarung einer Staffelmiete, Festlegung einer Mieterhöhung nach Modernisierung oder Einigung auf eine Umsatzmiete, bei der sich die Mietzahlungen nach dem Umsatz Ihres Mieters richten. Das Gewerbemietrecht erlaubt viel, es gibt jedoch für die Wertsicherung rechtliche Vorschriften.
Gewerbeimmobilie mit Umsatzsteuer
Wenn es sich für Sie lohnt, dürfen Sie bei der Vermietung Ihrer Gewerbefläche Umsatzsteuer auf die Miete einrechnen. Positiv wirkt sich dieser Umstand bei allen Ausgaben für die Immobilie aus, insbesondere bei größeren Investitionen, von denen Sie dann Vorsteuer abziehen können. Aber Achtung: Sie dürfen nur an diejenigen Mieter inklusive Umsatzsteuer vermieten, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dies gilt beispielsweise nicht für Banken, Versicherungen, Ärzte oder freie Berufe. Man sollte in jedem Fall die fachliche Beratung eines Steuerberaters hinzuziehen.
Gewerbemietvertrag
Der Gewerbemietvertrag unterscheidet sich vom Mietvertrag für Wohnimmobilien. Jeder der ein Mietobjekt zur Geschäftszwecken vermietet muss einen Gewerbemietvertrag mit dem potenziellen Mieter abschließen. Dieser ist frei verhandelbar, dieser muss dennoch bestimmte Angaben enthalten, ansonsten ist er nicht gültig. Der Gewerbemietvertrag verhält sich anders als bei Mietverträgen für Wohnimmobilien, welche eine Befristung nur in Ausnahmefällen zulassen. Eine Kündigung bei Gewerbeimmobilien ist nur aus „wichtigem Grund“ möglich und eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen. Um Fehler zu vermeiden unterschreiben Sie keinen Gewerbemietvertrag ohne die Prüfung durch einen fachkundigen Experten.